(...) Bei der Fraktionsfinanzierung ist dieser Weg leider nicht möglich, da es zur Erhöhung keiner gesetzlichen Regelung bedarf, sondern lediglich einen Beschluss mit der Mehrheit der Großen Koalition, § 50 Absatz 2 AbgG. Der größte Teil der Erhöhung ergab sich auch der veränderten Zusammensetzung des Plenums. (...)
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