
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht vom 4. Mai 2020 zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in das Bundesrecht einen Referentenentwurf erstellt. Dieser befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung und es existieren bereits mehrere Stellungnahmen von Verbänden. Für Informationen zum genauen Zeitplan ist das BMI der beste Ansprechpartner.