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Frage von Volker E. •

Frage an Marco Bülow von Volker E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bülow,

Ich habe eine Frage zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes in den Westfalenhallen.
Einige Worte zum Verständnis.
Im Januar 2009 besuchte ich die Veranstaltung ADAC Supercross in den Westfalenhallen. Während dieser Veranstaltung galt ein Rauchverbot. Auf dieses Rauchverbot wurde visuell durch Rauchverbotsschilder und durch mit Metallhauben abgedeckte Ascher hingewiesen. Die rauchenden Besucher ließen sich dadurch jedoch nicht abhalten zu rauchen. Der Ordnungsdienst wurde nicht aktiv. Die Situation im Aussenring (Imbissbereich) der Halle in der Pause war aufgrund des Zigarettenqualms derartig unerträglich, daß wir die Veranstaltung vorzeitig verließen. Daher habe ich mich schriftlich mit den maßgeblich beteiligten Organen auseinandergesetzt. Die Antworten liegen vor: Die Westfalenhallen GmbH fühlt als Vermieter nicht zuständig. Das Ordnungsamt / Gesundheitsamt könne (leider) nicht einschreiten, da bei dieser speziellen Veranstaltung, wie Events (keine Sportveranstaltung) womöglich kein Rauchverbot existiere. Der Veranstalter, der ADAC Westfalen bekennt sich allerdings zum Rauchverbot bei dieser Veranstaltung und behauptet, es seien keine Vestöße gegen das Rauchverbot bekannt, zumal auch keine Beschwerden vorlägen. (Beweislast)!
Nun zu meinen Fragen: Warum wird die Orgnungsbehörde nicht aktiv, zumal bei Genehmigung der Veranstaltung bekannt sein dürfte, um welche Art von Veranstaltung es sich hierbei handele.
Warum sieht man keine Vertreter des Ordnungsamtes bei solchen Massenveranstaltungen. (Über 10.000 Besucher). Mit sehr viel Mediengetöse ist ein Nichttraucherschutzgesetz auf den Weg gebracht worden. An der Umsetzung hapert es noch an ganz vielen Stellen. Sollte man sich nicht erst den Big Points zuwenden, und sich dann anschließend um die Eckkneipe kümmern. Muß ich zukünftig bei solchen Veranstaltungen immer mit einer vesteckten Kamera herumlaufen, um bei Verstößen der von mir geforderten Beweislast gerecht zu werden.

MfG
Volker Engelmann

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrter Herr Engelmann,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Nichtraucherschutzgesetz und dessen Umsetzung in den Dortmunder Westfalenhallen.

Bei Bürgeranfragen prüfen wir immer zunächst zwei Sachverhalte: Einmal ob es sich bei ihrer Anfrage um ein bundespolitisches Thema handelt und wie wir ihnen helfen können in ihrer Sache einen Schritt weiterzukommen.

Die Frage, ob es sich um ein bundespolitisches Thema handelt müssen wir stets zuerst prüfen, da aufgrund der föderalen Gliederung und Aufgabenverteilung ein Bundestagsabgeordneter nur bei Fragen der Bundesgesetzgebung Einflussrechte hat. So darf er zum Beispiel nicht in die Befugnisse der Kommune oder des Landes hinein reden.

Die Gesetzgebungskompetenz bei der Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes liegt beim Land Nordrhein-Westfalen, die Kontrolle beim Ordnungs- und Gesundheitsamt der Stadt Dortmund. Da es sich hierbei also um ein kommunal- und landespolitisches Thema handelt, habe ich als Bundestagsabgeordneter hier keine Einflussmöglichkeiten.

Ich habe mich dennoch bemüht, mir ein eigenes Bild zu verschaffen und mich mit dem Ordnungs- und Gesundheitsamt und dem Landesgesundheitsministerium in Verbindung gesetzt. Wie das Ordnungsamt ausführte, handele es sich bei den Westfalenhallen um einen gastronomischen Konzessionsbetrieb, weswegen die Zuständigkeit in diesem Fall bei dem Gesundheitsamt liegt. Nach Auskunft des Dortmunder Gesundheitsamtes sei bekannt, dass die Umsetzung des nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes momentan problematisch ist. Dies hänge auch mit der unzureichenden Gesetzeslage zusammen. So seien multifunktionale Veranstaltungszentren (wie die Westfalenhalle) im Gesetzestext nicht gesondert genannt. Wie Sie auch bereits ausgeführt haben, wurde festgelegt, dass das Rauchverbot bei Kultur- und Sportveranstaltungen greift, bei „Partys“ und „Events“ jedoch nicht. Aus dieser Unklarheit entstehe eine Unsicherheit darüber, wie Veranstaltungen im Einzelfall einzustufen sind, berichtete das Gesundheitsamt. Die von Ihnen angesprochene Veranstaltung „ADAC Supercross“ wurde als „Event“ eingestuft, weswegen die Entscheidungsgewalt über ein mögliches Rauchverbot beim Veranstalter lag.

Das Gesundheitsamt befinde sich über diese noch wenig zufriedenstellende Situation im Dialog mit den Westfalenhallen. Das Gesundheitsamt nehme jede einzelne Beschwerde auf und verfolge etwaige Verstöße. Eine prophylaktische Kontrolle sei aber auf Grund der Personalsituation und der angesprochenen Gesetzeslage nicht möglich.

Momentan erarbeite das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium eine Novelle des Nichtraucherschutzgesetzes, wie es auf Anfrage mitteilte. Diese Möglichkeit sollte die Landesregierung nutzen, um Klarheit zu schaffen. Zumindest sollten dabei die verwirrenden Vorschriften für multifunktionale Veranstaltungszentren überarbeitet werden.

Für weitere Fragen diesbezüglich, können sie sich an Ihre Landtagsabgeordnete Annegret Krauskopf (Telefon: 0231- 9672077) oder das Gesundheitsamt (Telefon: 0231-5022841) wenden.

Bei bundespolitischen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Marco Bülow