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Marco Bülow
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Frage von Johannes N. •

Frage an Marco Bülow von Johannes N. bezüglich Umwelt

Guten Tag Herr Bülow

Ich betreibe mit 3 anderen Landwirten zusammen eine Biogasanlage seit Dezember 2006. Wir heizen mit unserer Anlage eine Schule sowie ein Freibad und eine Bücherei.
Wir sind also ähnlich wie in Jühnde Pioniere im Bereich der sinnvollen Wärmenutzung.
Die Wärmeleitung zu unseren Wärmekunden haben wir komplett selbst finanziert.
Im Gesetzesentwurf zum neuen EEG wird vorgeschlagen den KWK Bonus von zwei auf drei Cent für Neuanlagen anzuheben. Es ist für uns unverständlich warum wir als sogenannte Altanlage nicht den erhöhten KWK Bonus erhalten.????
Wie sehen hierzu die aktuellen Planungen aus???
Aufgrund der extrem gestiegenen Rohstoffkosten würde uns und der gesamten Branche die geplante Erhöhung des NAWARO -Bonus helfen. Wie sehen hierzu die Planungen aus????

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrter Herr Niemeyer,

besten Dank für Ihre E-Mail.

Ich finde es toll, dass Sie sich zusammen mit anderen Landwirten entschieden haben, eine Biogasanlage zu errichten. In der Regel bekommen wir die Auswirkungen und möglichen Erfolge der Gesetzgebung nur in abstrakten Zahlen und Ausbauwerten vermittelt, so dass die direkte Vermittlung von erfolgreichen Einzelbeispielen auch für Politiker sehr ermutigend ist.

Bitten entschuldigen Sie vorab, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreteren Auskünfte machen kann, da wir uns erstens selbst gerade in der internen Willensbildung befinden und zum anderen demnächst die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner anstehen.

Zum Punkt der Erhöhung des KWK-Bonus für Alt-Anlagen: Dieser Punkt ist uns aufgrund zahlreicher Gespräche mit den jeweiligen Fach- und Spartenverbänden aus dem Bereich Bioenergie (Fachverband Biogas, Bundesverband Bioenergie, Verband Deutscher Biomasseheizwerke) sehr wohl bekannt. Es ist auf jeden Fall aus Gründen des Klimaschutzes und der effizienteren Verwendung von Biomasse und Nachwachsenden Rohstoffen nur zu begrüßen, dass bereits früher – sowohl unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)-2000 als EEG-2004 – Biomasse- und Biogasanlagen mit Wärmeauskopplung errichtet wurden. Gleichzeitig muss man aber doch eigentlich davon ausgehen, dass Anlagenbetreiber, die unter der bestehenden Regelung des EEG-2004 eine Biomasse- oder Biogasanlage mit Wärmenutzung errichtet haben, diese aufgrund der gesetzlich zugesicherten Vergütungen und Boni auch wirtschaftlich betreiben können. Aus den Gesprächen mit Branchenvertretern und Anlagenbetreibern ist uns sehr wohl bekannt, dass gerade Anlagenbetreiber auch aus Überzeugungsgründen, sich für eine andere Energieversorgung einsetzen, trotz fehlender wirtschaftlicher Darstellbarkeit, sich für eine zusätzliche Wärmeauskopplung und den Bau einer Wärmeleitung entschieden haben. Wir lassen deshalb aktuell diesen Sachverhalt genauer prüfen, um auch besser abschätzen zu können, welchen Umfang von Anlagen dies betrifft und welche Zusatzkosten eine eventuelle Erhöhung des KWK-Bonus für Altanlagen zur Folge hätte.

An dieser Stelle möchte ich kurz darauf hinweisen, dass im Vergleich zum EEG-Referentenentwurf (RefE) aus dem Oktober sich die Menge der einbezogenen Altanlagen (RefE: vor EEG-2004; RegE: Altanlagen generell) geändert hat, so dass auch alle bestehenden Biomasseanlagen bei erstmaliger (sic!) KWK-Stromerzeugung Anspruch auf den erhöhten Wärmenutzungs-/KWK-Bonus haben.
Zum Punkt der gestiegenen Rohstoffkosten: Wie Sie bestimmt gesehen haben, hat die Bundesregierung mit Beschluss des Regierungsentwurfs zur EEG-Novelle vom 5. Dezember 2007 schon auf diese Entwicklung reagiert und zum einen die Grundvergütung von kleinen Biomasseanlagenanlagen um einen Cent/kWh als auch den NaWaRo-Bonus für Biogasanlagen bis 500 kW um zwei Cent/kWh erhöht hat; bei Biogas-Anlagen bis 150 kW, die mindestens 30% Wirtschaftsdünger/Gülle einsetzen, erhöht sich der Bonus um weitere zwei Cent/kWh. Zusammen mit der Flexibilisierung des Ausschließlichkeitsprinzips beim NaWaRo-Einsatz, der in Zukunft auch den Einsatz bestimmter Reststoffe zulässt ohne den Anspruch auf die NaWaRo-Vergütung zu verlieren, wurde entsprechend auf die gestiegenen Rohstoffkosten reagiert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen ausreichend antworten und verbleibe mit
freundlichen Grüßen

Marco Bülow