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Frage von Nikolaj R. •

Frage an Marcel Huber von Nikolaj R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Stellungnahme Rundfunk 2

Sehr geehrter Herr Dr. Marcel Huber,

vielen Dank für die Antwort. Ich bin leider an die Begrenzung der Zeichen gebunden und muss mich dementsprechend kurz fassen.

1. Es besteht die Möglichkeit sich befreien zu lassen.
Ja in der Theorie besteht tatsächlich die Möglichkeit. Die Realität sieht jedoch anders aus. Ich habe Ihnen bereits 2 Härtefälle genannt, bei denen diese Möglichkeit eine Theorie bleibt.

Das diese Regierungschefs evtl. nicht im Sinne der der Demokratie/der Bevölkerung gehandelt haben können Sie hier nachlesen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article119708432/Staatsnahe-Rundfunkraete-sind-eher-die-Regel.html

Bestätigt wird dies durch die üppigen Gehälter wie z.B. von Herrn Buhrow mit 367.232€ im Jahr.

2. Die KEF hat keine effektive Wirkung auf die Höhe des Beitrags. Ihren Vorschlägen muss nicht zwingend Folge geleistet werden, dementsprechend ist die KEF wirkungslos.
Nur so kann auch das Ausufern des Beitrags erklärt werden. Siehe Intendantengehälter und ihre übertriebenen Pensionsrückstellungen. Wie erklären Sie sich diese enormen Gehälter und Ansprüche?

3."zu innhaltlicher Vielfalt beizutragen"
Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Der Rundfunk soll die Grundversorgung sicherstellen!!! Und dient nicht zur Erhaltung des Vielfalts. Diese Vielfalt könnte zu dem Überfluss von mittlerweile über 70 Sendern beigetragen haben.

4."Staatsferne"
Eine Staatsferne ist nicht vorhanden. Wieso dürfen die LRA sogenannte Festsetzungsbescheide und Vollstreckungsersuchen erstellen. Diese Aufgaben obliegen meines Wissens nach staatsnahen Behörden mit hoheitlichen Rechten. Die LRA können diese Aufgaben trotzdem staatsfern ausführen? Wie genau soll das funktionieren?

5. "Vielfaltssicherung"
Siehe Punkte 3 und 4.
"staatliche Zuschüsse"
Wie würden Sie den Rundfunkbeitrag denn sonst nennen, wenn nicht staatliche bezuschusst?

6. Diesem Punkt stimme ich voll und ganz zu.
24.000.000 Mahnverfahren bei 44.661.473 Beitragskonten 2015

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Antwort ausstehend von Marcel Huber
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