
Verfassungsfeinde müssen mit allen rechtstaatlichen Mitteln verfolgt und bei volksverhetzenden Aussagen auf Plattformen gesperrt werden können.
Thomas Jones
Verfassungsfeinde müssen mit allen rechtstaatlichen Mitteln verfolgt und bei volksverhetzenden Aussagen auf Plattformen gesperrt werden können.
Bisher gilt für Extremisten die Unzuverlässigkeit nur „in der Regel“ (§ 5 Abs. 2 WaffG).
Ich halte es nicht für zielführend, ohne jegliche verlässliche Information zu den Verantwortlichen des Anschlages über mögliche Konsequenzen zu spekulieren.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass beim Familiennachzug die Erfordernis des Sprachnachweises vor der Einreise für alle Menschen gestrichen wird.
Es steht für mich außer Frage, dass die Überwachung von Menschen, die in Deutschland Schutz gefunden haben, völlig inakzeptabel ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber sehr enge Vorgaben auferlegt. Diese Vorgaben müssen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.