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Marcel Bauer
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Frage von Friedrich W. •

Warum wird die Höhe der Entschädigung beim Keulen von Tieren wie z.B. bei der Vogelgrippe nicht an die Haltungsform der Tiere gebunden?

Guten Tag Herr Bauer,

über 500.000 Tiere wurden bereits aufgrund der Ansteckung mit der Vogelgrippe gekeult. Die hochansteckende Variante der Vogelgrippe (HPAI) ist auf die Massentierhaltung zurückzuführen, schreibt die deutsche Wildtierstiftung (https://www.wildtierschutz-deutschland.de/single-post/vogelgrippe-ursachen). Warum wird vor diesem Hintergrund nicht die Höhe der Entschädigungszahlung pro Tier von der Haltungsform der Tiere abhängig gemacht? Z.B. so: Bei der Haltungsform 1 (Stallhaltung) wird nur der bisher geltende Betrag pro Tier gezahlt, bei der Haltungsform 5 (Bio) wird der erhöhte, bereits gerade beschlossene Betrag gezahlt und bei den Formen 2-4 ein Betrag ansteigend dazwischen. Solange keine Kennzeichnungspflicht besteht, sollte ein Betrieb, der seine Produkte nicht entsprechend kennzeichnet, nur einen Betrag der mit einem 10%igen Abschlag unter Haltungsstufe 1 liegt bekommen, um eine Motivation zu fördern, sich an der Bewertung nach der Haltungsform zu beteiligen.

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