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Marc Biadacz
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Frage von Gerd K. •

Frage an Marc Biadacz von Gerd K. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Biadacz,
Am 18.12.2020 soll über den derzeitigen Entwurf des BMWi zur EEG-Novelle 2021 und damit auch über den Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen entschieden werden, deren EEG-Vergütung am 31.12.2020 nach 20 Jahren ausläuft. Laut „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“ sind davon bis Ende 2023 ca. 65 MW bzw. rd. 13.700 Anlagen betroffen. Ein wirtschaftlicher Betrieb wird für viele Anlagen nach diesem Gesetzentwurf nicht mehr möglich sein, weil die Anlagenbetreiber ab dem 01.01.2021 ihren Solarstrom nicht mehr wie seither in das öffentliche Stromnetz einspeisen oder im eigenen Haus verbrauchen dürfen. Stattdessen sollen sie ihren Solarstrom über einen „Direktvermarkter“ für eine Vermarktungspauschale und einem sehr niedrigen Strompreis vermarkten lassen. Außerdem werden sie verpflichtet, einen teuren elektronischen Zähler einbauen zu lassen und für die Messung und Stromabrechnung eine jährliche Betriebsgebühr zu entrichten. Damit würden je nach Vermarktungssituation viele Altanlagen unter 7 kWp nicht mehr wirtschaftlich weiter betrieben werden können, obwohl diese auch nach 20 Betriebsjahren noch für etwa weitere 10 Jahre funktionsfähig sind. Die Betreiber wären zum Abschalten gezwungen.
Will man einen Teil des Solarstroms im eigenen Haus selbst verbrauchen und nur den
überschüssigen, nicht selbst verbrauchten Anteil ins Netz einspeisen („Überschusseinspeisung“), müssen für den Eigenstrom 40% der EEG-Umlage abgeführt, ein neuer Eigenversorgungszähler nachgerüstet und mit einer Jahresmiete abgerechnet werden. Ein solches Gesetz wäre in komplettem Widerspruch zu allen Klimaschutzkonzepten und muss unterbunden werden.
Werden Sie sich deshalb für folgende Verbesserungen des Entwurfs einsetzen?
- Netzbetreiber sind zur Stromabnahme verpflichtet.
- Wirtschaftlicher Weiterbetrieb von Altanlagen unter 7 kWp ist möglich.
- Altanlagen können ohne teure Zähler und Eigenverbrauchsumlagen weiter laufen.
Mit freundlichen Grüßen

G. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages gehört eine aktive Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern zum festen Bestandteil meiner politischen Arbeit. Denn nur so kann ich erfahren, wo Menschen in meinem Wahlkreis Böblingen der Schuh drückt oder mich über Anliegen austauschen, die meine speziellen fachpolitischen Themen berühren.

Da ich insofern um einen "direkten Draht" bemüht bin, sprechen Sie mich doch bitte persönlich per E-Mail, Post, Telefon oder auf meiner "Dialogtour" im Wahlkreis an, damit ich Ihrem Anliegen gerecht werden kann. Alle Kontaktmöglichkeiten und die Termine meiner Bürgersprechstunde finden Sie auf meiner Homepage www.marc-biadacz.de.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Biadacz

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