
(...) zu der von Ihnen konkret benannten Petition mit der ID-Nummer 90088 kann ich Ihnen aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft geben; gerne will ich jedoch das allgemeine Verfahren erläutern: Wird eine Petition mit dem Wunsch eingereicht, sie auf der Internetplattform des Ausschusses zu veröffentlichen, wird gemäß der dort eingestellten "Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen" zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gegeben sind. Diese Prüfung kann abhängig von der Komplexität unterschiedlich lang dauern. (...)