Entscheidend ist, dass die neue Finanzierung auch in der Praxis die tatsächlichen Personal- und Betriebskosten berücksichtigt, längere Betreuungszeiten verlässlich absichert und den Trägern Planungssicherheit gibt. Genau darauf muss im weiteren Verfahren besonders geachtet werden.
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass es uns als SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wichtig ist, dass der Zugang zu unseren Seen auch künftig für Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Kommunen möglich bleibt und dabei zugleich Natur- und Gewässerschutz berücksichtigt werden.
Die Streichung der Homöopathie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist also primär ein prinzipieller Beschluss zur Wissenschaftsbasiertheit, keine reine Sparmaßnahme.
Als Mitglied des Landtages kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Die Entscheidung trifft der Bundestag, dem ich seit 2019 nicht mehr angehöre.

