(...) Zurecht weisen Sie darauf hin, dass sich die Berechtigung, den Titel "staatl. anerkannter Sozialarbeiterin" zu führen, bei Ihnen nach Landesrecht und dort nach dem Thüringer Gesetz über die Anerkennung sozialpädagogischer Berufe vom 10. Oktober 2007 richtet. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

