Wie werden Sie am Freitag abstimmen?
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
am Freitag stimmen Sie über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab – und damit über die psychotherapeutische Versorgung in der Region.
Das Gesetz würde die ambulante Psychotherapie erstmals deckeln und den gesetzlichen Schutz des Mindesthonorars streichen. Folge: noch weniger Therapieplätze und längere Wartezeiten – bei psychischen Erkrankungen, wo frühe Hilfe später viel Leid und hohe Folgekosten erspart. Der Spareffekt ist minimal, die Kosten verschieben sich nur in Kliniken und Chronifizierung.
In meinem Umfeld habe ich erlebt, wie zermürbend die monatelange Suche nach einem Therapieplatz ist.
Ich bitte Sie nachdrücklich: Nehmen Sie die Psychotherapie von der Budgetierung aus (§ 87d Abs. 4 SGB V) und erhalten Sie den Honorarschutz.
Offen gesagt: Stimmen Sie für dieses Gesetz, sind Sie und Ihre Partei für mich für alle Zeiten unwählbar. Wie werden Sie am Freitag abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Nils H.

