
(...) Der Kompromiss sieht an dieser Stelle vor, dass – entgegen der Pläne von CDU und CSU – Ermittler nicht heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen, um sich Zugang zu einem privaten Computer zu verschaffen. Meine Zustimmung setzt auch die Bindung einer Onlinedurchsuchung an einen richterlichen Beschluss und das nachweisbare Vorliegen von Anhaltspunkten für konkrete Gefährdungen zentraler Rechtsgüter voraus. Dies kann ich erst dann beurteilen, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. (...)