
(...) Bei der zu gründenden Verkehrsinfrastrukturgesellschaft bin ich für eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) statt der angedachten privatrechtlichen GmbH. Die Vorteile einer AöR liegen in der besseren Transparenz, der parlamentarischen Kontrolle und dem möglichen Ausschluss jeglicher Privatisierung etwa durch eine Privatisierung denkbarer GmbH-Tochtergesellschaften. (...)