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Lothar Binding
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Frage von Joachim D. •

Hat der Patient eigentlich ein Recht darauf, dass der behandelnde Arzt / Zahnarzt einen Mindestqualitätsstandart einhält?

Sehr geehrter Herr Binding,

eigentlich hat man so die Hoffnung das z.B. ein Zahnarzt versucht einem Pat. zu helfen! Wenn ein Zahnarzt eine schlecht pass. Brücke mit der Zange herausreist u. dabei weitere Zähne zerstört dann ist das schwierig nachzuvollziehen!
Der letzte Fall Zahnarzt A bricht bei der Behandlung ein Zahn ab. Sicher kann auch einem ZA einmal etwas schief gegen. Er verschlimmert allerdings das Problem so das ein weiterer Zahn... ! Nun also Zahnarzt B Zahnersatz. Dieser Zahnersatz passt allerdings zu keinem Zeitpunkt auch nach über zwei Jahre nachschleifen. Die IKK vier Wochen vor Garantierende ..Gutachter.
Die Antwort des ZA ja stimmt eigentlich Neuanfertigung - aber das Zahnlabor ist längst dicht! Die IKK hat ohne Probleme den inzwischen ausgebrochenen Zahnersatz gezahlt. Die Kosten nach einer weiteren Neuanfertigung wären dann insgesamt bei ca. 10000 €. Hilfe der IKK fast 0.
Den Zahnärzten A/B war das Ganze ziemlich egal ihr Geld stimmt! Ebenso ZA Innung usw..

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch.

Natürlich haben Patientinnen und Patienten, wir alle, die bestmögliche Behandlung zu erwarten. Und Ärztinnen und Ärzte geben nach meiner Erfahrung ihr Bestes für eine gute Behandlung. Und doch passieren die unterschiedlichsten Fehler, von denen ich schon gelesen oder gehört habe. Allerdings fällt es sehr schwer eine konkrete Situation oder Entwicklung aus der Ferne zu beurteilen. Das gilt umso mehr, als es nicht möglich ist, auf dieser Plattform alle Beteiligten zu befragen.

Ihre Schilderung scheint außerdem eher zu einer rechtlichen, als zu einer politischen Aufgabenstellung zu führen. Da mir, abgesehen davon, dass ich auch kein Jurist bin, Rechtsberatung nach dem Abgeordnetengesetz grundsätzlich untersagt ist, empfehle ich, sich juristische Expertise mit dem Schwerpunkt Medizinrecht einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding