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Frage von Friedrich H. •

Frage an Lothar Binding von Friedrich H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bindung,

Danke für Ihre Antwort! - Sie macht aber unmittelbar zwei Nachfragen erforderlich:

Sie schrieben: "...Die mir in diesem Kontext wichtigen Qualitätsziele (gemeint sind die der Kirchen, erg. F.H.) lassen sich nicht quantifizieren oder gar monetär erfassen..."

Wie ich nachgesehen habe, handelt es sich bei den Subventionen an die Kirche immerhin um 3,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Wenn es so ist, wie Sie oben geschrieben haben, dann ist die Höhe der Subventionen also letztlich beliebig. Wie kommt es dann aber, dass Sie ausgerechnet diese 3,5 Milliarden pro Jahr für okay halten? Das verstehe ich nicht.

Sie schrieben ferner: "... Außerdem müsste einer Betrachtung der Kosten immer auch eine Betrachtung des Nutzens beigefügt werden..."

Wie ist eine solche Abwägung für Sie möglich, wenn der Nutzen nicht (auch) quantifizierbar ist?

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Halfmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Halfmann,

viele Dank für Ihre erneute Antwort. Unserem Meinungsaustausch scheint ein Missverständnis zugrunde zu liegen, das offensichtlich nur schwer aus dem Wege zu räumen ist. Wenn ich schreibe, dass sich mir wichtige Qualitätsziele nicht quantifizieren oder monetär erfassen lassen, meine ich damit, dass Normen und Verhaltensweisen wie sozialkaritatives Engagement oder die seelsorgerische Betreuung von Menschen in Krisensituationen vornehmlich einen außerökonomischen Wert haben. Diese Bedeutung reicht weit über die Kosten hinaus, die kirchliche Einrichtungen für Personal und den Unterhalt von Kindergärten, Pflegeheimen oder Krankenhäusern aufwenden müssen.

Ihr Versuch, mich auf die Höhe von Finanzbeträgen festzulegen und daran soziale Gerechtigkeitsvorstellungen ablesen zu wollen, ist deshalb nicht Ziel führend. Sie ziehen in Ihrer Interpretation meiner Ausführungen einen logisch falschen Schluss. Ich habe bewusst nicht von Beliebigkeit gesprochen, weil diese Begrifflichkeit meine Motive und meine Argumentation entwertet. Denn damit argumentieren Sie, die Höhe der staatlichen Unterstützung für Kirchen solle permanent zur politischen Disposition stehen und könne – in Ermangelung inhaltlicher Bestimmtheit – nach rein fiskalischen Kriterien festgelegt werden. Wenn man die staatliche Unterstützung der Arbeit der Kirchen aber nur unter dem Kostenaspekt betrachtet, lässt sich daraus kein brauchbarer Maßstab für eine gerechte und solidarische Gesellschaft ableiten.

In diese Richtung zielt auch meine zweite, von Ihnen zitierte Bemerkung: Gerade weil sich der Nutzen der kirchlichen Arbeit nicht alleine und erst recht nicht erschöpfend in Preisen oder Tarifen abbilden lässt, sind mir ethische Bewertungskategorien wichtiger als die fiskalisch notwendige oder erwünschte Festsetzung von Transferleistungen.

Aber wenn jemand schon für sich in Anspruch nimmt die Kostenseite hinreichend unter monetären und quantifizierbaren Gesichtspunkten beurteilen zu können, dann sollte derjenige wenigstens auch die Nutzenseite unter den von ihm als hinreichend erachteten Bewertungskriterien betrachten. Verdächtig scheint mir die selbst gewählte Beschränkung allein auf die Kostenseite.

Nun möchte ich Sie um etwas fast unmögliches bitten. Ich möchte Sie darum bitten den Dialog mit dieser Antwort zu beenden, denn meine Mailbox ist übervoll und die Post der anderen Bürgerinnen und Bürger verdient ebenso eine Antwort.

Mit freundlichem Gruß, Lothar Binding