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Frage von Stefan R. •

Frage an Lothar Binding von Stefan R. bezüglich Soziale Sicherung

Wenn Abiturenten nach der Schule in den 4 Monaten Pause bis zum Studium für einen wohlverdienten Urlaub etwas Geld verdienen, sind diese, wie bei kurzen Schüler oder Studentenjobs, von den Sozialabgaben befreit. Nun gibt es Menschen, die nicht nur die eigene Karriere im Sinn haben und zwischen Schule und Studium noch einen Freiwiligendienst einschieben. In diesem Fall aber entfällt die Möglichkeit ohne Abgaben an die Sozialversicherung (Rente und Krankenkasse) mit einem Ferienjob Geld für einen kleinen Urlaub zu erwirtschaften. Warum werden Jugendliche, welche einen Freiwilligendienst machen benachteiligt gegenüber Jugendlichen, welche gleich studieren? Ich denke dass die Verwaltungskosten für die Sozialversicherungsträger, welche mit den jeweiligen Umeldungen oder dem Ausstellen von Versicherungskarten für einen Monat verbunden sind, höher sind als die Einnahmen aus den Beiträgen. Seit wann ist diese Regelung so? Warum ist das so? Und wann wird sich das ändern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie kritisieren, dass Jugendliche, die neben einem Freiwilligendienst noch einen zeitlich befristeten Nebenjob haben schlechter gestellt sind als Jugendliche, die z.B. zwischen Abitur und Studium einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen, weil sie bei ihren Nebenjobs Sozialabgaben zahlen müssen.

Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann ich Ihnen mitteilen, dass eine kurzfristige Beschäftigung neben einem Bundesfreiwilligendienst grundsätzlich sozialabgabenfrei möglich ist. Auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung finden Sie folgenden Hinweis:

„Bundesfreiwilligendienst und Nebenjob:
Wenn Sie neben dem BFD zusätzlich einen Nebenjob ausüben, gelten die Minijob-Regeln: Ihr Arbeitsentgelt darf monatlich bis 450 EUR betragen und ist neben dem BFD ebenso versicherungsfrei möglich wie eine kurzfristige Beschäftigung von bis zu zwei Monaten. Die Entgelte und Leistungen werden also nicht addiert.“

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/01_Ausbildung/02_Basiswissen/08_Bundeswehr_Bundesfreiwilligendienst/Bundeswehr_Bundesfreiwilligendienst_node.html

Da Sie, wie ich Ihrer Email entnehme etwas anderes erlebt haben, wären mehr Informationen darüber erforderlich, warum genau bei Ihrem Kind Abgaben anfallen bzw. um welche Konstellation genau es bei dieser Beschäftigung geht. Da Sie aus meinem Wahlkreis kommen, können wir uns gerne treffen, um über die Problematik zu sprechen. Sie erreichen mein Bürgerbüro unter der Nummer: 06221/182928.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen trotzdem behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding, MdB