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Lothar Binding
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Frage von Ralph H. •

Frage an Lothar Binding von Ralph H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binding,

als ehemaliger Staatsdiener bin ich vielleicht etwas vorbelastet mit dem Thema Datenschutz, aus diesem Grund möchte ich Sie fragen ob Sie mir den nachfolgend geschilderten "Fall" erklären können, zu meinen grundlegenden Bürgerrechten zähle ich den Datenschutz, sofern es den noch geben sollte.
Mein Sohn war 2 Monate arbeitslos und hat glücklicherweise auf Eigeninitiative zum 19.Oktober einen neuen Job gefunden. Eine Meldung an die Agentur für Arbeit Heidelberg : "Ende Leistung 18. Oktober" reichte nicht.
Man fordert: den Arbeitsvertrag, Lohnbescheinigung der Monate Oktober bis Januar, sowie Kontoauszüge über den Eingang dieser Lohnzahlungen.
Meine konkrete Frage: Was soll dieser Unfug? Kein Mensch kann mit den Daten ab 19.Oktober etwas anfangen. Um eine Leistungberechnung durchzuführen sind lediglich die Daten bis einschl. 18. Oktober relevant.
Der Schlusssatz des Agenturschreiben lautet: Sollten Sie bis zum o.g. Termin nicht antworten, werde ich die Geldleistung ganz versagen.
Da mein Sohn auf die Geldleistung seit 19. Oktober verzichten will, wird er jetzt folgerichtig nicht reagieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Heitz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heitz,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie mein Mitarbeiter Dietmar Erdmeier mit Ihnen telefonisch besprochen hat, entspricht der von Ihnen beschriebene Ablauf nicht dem üblichen Verfahren der Arbeitsagenturen. Um die Privatsphäre Ihres Sohnes zu schützen, schlage ich vor, dass wir dieses öffentliche Forum verlassen und uns im persönlichen Gespräch austauschen.

Bitte wenden Sie sich zusammen mit Ihrem Sohn zur Terminabstimmung direkt an mein Bürgerbüro in Heidelberg. Die Kontaktdaten finden Sie auf meiner Website http://www.lothar-binding.de .

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Binding