Frage von Amélie H. • 14.06.2022

Antwort von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 21.01.2025
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!