Frage von Krystin W. • 04.12.2022

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Laurence Chaperon
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Wir sind uns bewusst, dass die Höhe des Elterngeldes dringend angepasst werden sollte.
Leider konnten nicht alle Personen erreicht werden, die Unterstützung ebenso nötig haben.