Frage von Sven O. • 15.12.2022

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Laurence Chaperon
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Wir sind uns bewusst, dass die Höhe des Elterngeldes dringend angepasst werden sollte.