Frage von Jasmine K. • 15.04.2023

Antwort von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 21.01.2025
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, dass am 1.11.2024 in Kraft trat, ersetzen wir endlich das diskriminierende Transsexuellengesetz.
Laurence Chaperon
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, dass am 1.11.2024 in Kraft trat, ersetzen wir endlich das diskriminierende Transsexuellengesetz.
Ab jetzt gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – und das alles ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!