Frage von Johannes M. •

Warum kürzt die "Fortschrittskoalition" Familienleistungen?

Sehr geehrter Frau Paus,

das Elterngeld sollen nach Ihren Plänen in Zukunft Familien mit einem versteuerbaren Einkommen i.H.v. 150.000 EUR und mehr, wohlgemerkt vor Beginn einer etwaigen Elternzeit nicht mehr erhalten.

Angenommen ein Paar verdient jeweils 75.000 EUR pro Ehepartner. Wenn ein Gehalt wegfällt bleiben noch ca. 4200 EUR netto pro Monat. Damit kann bei den aktuellen Immobilienpreisen niemals ein Baukredit bedient werden! Was sollen Familien angesichts 130.000 fehlender Kita-Plätzen Ihrer Meinung nach denn machen?

Die zu erwartende Ersparnis von 500 Mio EUR pro Jahr verblasst im Vergleich mit dem sogenannten "Rentenzuschuss" i.H.v. 112 Milliarden EUR pro Jahr. Anders als das Elterngeld werden die Renten regelmäßig (auch dieses Jahr) stark erhöht. Wer soll den Rentenzuschuss eigentlich noch bezahlen, wenn immer mehr gut ausgebildete und hart arbeitende Familien Deutschland aus nachvollziehbaren Gründen den Rücken kehren?

Mit besten Grüßen,
J. M.

Portät von Lisa Paus in Charlottenburg Wilmersdorf
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter J.M.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sowie die Förderung von Partnerschaftlichkeit und gleichmäßiger Aufteilung von Sorgearbeit ist ein wichtiges Anliegen von Lisa Paus und der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Wir freuen uns, dass ab Jahresbeginn 2025 wieder einige Entlastungen für Eltern und Kinder möglich sind. So gibt es etwa ein höheres Kindergeld, einen höheren Kinderzuschlag und höhere Freibeträge. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an.

Am Ende intensiver Verhandlungen hat die Ampel-Koalition einen Kompromiss für die angesprochenen Veränderungen beim Elterngeld-Bezug gefunden. Statt der Absenkung der Einkommensgrenze von 300.000 Euro auf 150.000 Euro ab dem 01.01.2024 gab es nun eine schrittweise Senkung der Einkommensgrenze geben. Dadurch wurde der Übergang abgefedert. Ab 2025 sinkt die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro je Paar ab. Gleichzeitig wird der parallele Bezug des Elterngelds eingeschränkt: Während Paare zwar weiterhin parallel Elternzeit nehmen können, kann Elterngeld nur noch einen Monat lang parallel bezogen werden. 

Wie Sie wissen ist ein gleichzeitiger Bezug künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Jedoch gibt es Ausnahmen für den parallelen Bezug beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen. Aufgrund der besonders belastenden Situation von Eltern mit Mehrlingen und Frühchen können diese weiterhin nach Bedarf und ohne Einschränkung auch gleichzeitig Elterngeld beziehen. Ob diese für Sie zutreffen könnten, finden Sie mehr dazu unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/fragen-und-antworten-zu-den-neuregelungen-des-elterngelds-ab-1-april-2024-228588 

Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben.

Mit dem Elterngeldrechner mit Planer können Mütter und Väter ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln. Er hilft Eltern zu planen, wie sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können - zeitlich und finanziell. https://familienportal.de/familienportal/meta/egr 

 

--- Team Paus ---

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN