Wie stehen sie als Vorsitzende des Haushaltsausschusses und als Abgeordnete zur Zweckentfremdung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) durch das BMF?
Sehr geehrte Frau Paus,
Studien der Wirtschaftsforschungsinstitute ifo in München und IW in Köln zeigen, dass 2025 95 (ifo) bzw. 86 (IW) % des SVIK zweckentfremdet wurden und nicht für Infrastruktur oder Klimaneutralität eingesetzt wurde.
Stattdessen wurde das SVIK vom Bundesministerium der Finanzen, unter Bundesminister Lars Klingbeil, Haushaltsstaatssekretär Dr. Steffen Mayer und der Leiterin der Haushaltsabteilung Ministerialdirektorin Westermann hauptsächlich dazu verwendet mehrere große und kleine Haushaltslücken zu stopfen.
Wie stehen sie dazu und welche Maßnahmen würden sie und/oder die Fraktion Bündnis90/Die Grünen treffen, um diese Handlungen zu stoppen, zu verhindern oder zu untersuchen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Lennart K.
Guten Tag Lennart K.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich teile die Kritik am Umgang der Regierung mit dem Sondervermögen vollumfänglich, genauso wie sämtliche Institute, der Sachverständigenrat und die Bundesbank.
Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hatte die jetzige Bundesregierung eine historische Chance: Deutschland nach Jahren des Investitionsstaus, maroden Brücken, baufälligen Schulen und in Zeiten einer lang anhaltend stagnierenden Wirtschaft zu modernisieren. Noch nie hatte eine Bundesregierung so viel Geld zur Verfügung, um das Land wieder zum Laufen zu bringen. Wir Grüne im Bundestag stehen zu diesem Beschluss: Er war die beste Möglichkeit, kurzfristig Deutschlands Zukunftschancen zu sichern, die Modernisierung unseres Landes entschlossen voranzutreiben und den Grundstein für eine grundlegende Reform der Schuldenbremse zu legen, damit Zukunftsinvestitionen auch langfristig gesichert werden.
Ein Jahr später ist die Bilanz jedoch eindeutig: Friedrich Merz und Lars Klingbeil verspielen diese Chance leichtfertig. Statt konsequent in Innovation, Schulen, Brücken und Schwimmbäder zu investieren, ist ein Großteil des Geldes in eine Stillhalteprämie für Markus Söder geflossen. Statt dringend benötigter Modernisierung gab es Wahlgeschenke und kleinteilige Verteilungspolitik. Das ist ein gebrochenes Versprechen gegenüber den Menschen in Deutschland, die jeden Tag erleben, dass die Bahn nicht kommt, Innenstädte Investitionen brauchen, Klimapolitik zurückgedreht und Zukunftschancen ihrer Kinder verspielt werden.
Gerade in einer stagnierenden Wirtschaft ist das besonders fatal. Unternehmen erwarten nach Jahren der Unsicherheit sichtbare Umsetzung statt immer neuer Ankündigungen. Das Sondervermögen könnte realen Einfluss auf das Wachstum in diesem und den nächsten Jahren haben. Doch auch diese Chance lässt die Bundesregierung liegen. Der Sachverständigenrat stellt fest, dass der zusätzliche Wachstumseffekt durch das Sondervermögen doppelt so hoch wäre, wenn die Gelder zielgerichtet investiert würden. Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, Wachstumschancen so sträflich liegen zu lassen.
Die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag sind nun so, dass wir als demokratische Opposition, auch gemeinsam mit der Linken, nicht die notwendige Schwelle von einem Viertel der Abgeordneten überschreiten, um eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Damit wäre es möglich, sehr zielgenau den fehlenden Klimaschutz und das Ausbleiben von Investitionen vor dem Verfassungsgericht zu beklagen. Mit zwei unabhängigen Gutachten haben wir prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, den alternativen Weg des Organstreitverfahrens zu gehen.
Klar wird durch die Gutachten: Der Haushalt 2025 verstößt in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz. Die Berechnung der Investitionsquote im Kernhaushalt ist fehlerhaft. Im Haushalt 2025 fehlt es an zusätzlichen Investitionen wie vom Grundgesetz vorgesehen, und einzelne Ausgaben im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verstoßen klar gegen die im Art. 143h GG festgelegten Zwecke. Auch die 10 Milliarden Euro jährlich für Investitionen in Klimaschutz versickern im Klima- und Transformationsfonds, ohne spürbar mehr für den Klimaschutz zu tun.
Klar wird aber auch: Ein Organstreitverfahren ist der falsche Weg, um das festzustellen. Die Aussicht auf Erfolg ist gering, da wir die oben genannten Punkte nur indirekt in einem Organstreitverfahren beklagen könnten. Sie könnten nur als Hilfsargumente vorgetragen werden und stünden nicht im Zentrum der Klage. Aus diesen Gründen haben wir uns gegen ein Organstreitverfahren entschieden.
Jetzt liegt es an der demokratischen Zivilgesellschaft und uns, die aktuelle Koalition und ihre falsche Haushaltspolitik mit politischen Mitteln in die Schranken zu weisen. Eventuell öffnet sich auch der Weg einer Verfassungsbeschwerde engagierter Einzelpersonen, aber der Kern der Auseinandersetzung liegt im Parlament und an der Wahlurne. Diese Haushaltspolitik macht Schulden ohne Mehrwert für ein besseres Morgen. Wir wollen das ändern.
Freundlich grüßt Sie
Lisa Paus

