Die gute Nachricht: Kleine Anlagenbetreiber*innen bis 10 kWp sind künftig nicht mehr verpflichtet, Einkünfte einkommens- und gewerbesteuerlich geltend zu machen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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