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Lisa Badum
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Frage von Harald S. •

Senkung der bürokratischen und finanziellen Hürden bei der Installation von privaten Photovoltaikanlagen bei Rentnern: Ist es angedacht, in der nächsten Zeit eine Reform dieser Sachlage durchzuführen?

Sehr geehrte Frau Badum,
Nach dem jetzigen Stand der Lage muss ich dafür ein Kleingewerbe anmelden und den evtl. anfallenden Gewinn versteuern und mir auf meine nicht so üppige Rente anrechnen lassen. Dieser Gewinn wird mir dann nach Auskunft des Rentenamts zu 100% von der Rente abgezogen.Für dieses Prozedere muss ich dann auch noch einen Steuerberater beschäftigen und bezahlen. Wenn ich als Kaufmann nun eine Rechnung aufmache und die Investitionskosten für Photovoltaik mitrechne, kann ich, auch bei steigenden Strompreisen 15 Jahre Strom von unseren Stadtwerken beziehen. Damit würde ich u.u. auch meine Lebensdauer erreicht sein. Was ich natürlich nicht hoffe. Ist es angedacht, in der nächsten Zeit eine Reform dieser Sachlage durchzuführen? Ich würde gerne meinen Teil dazu beitragen. Am liebsten wäre mir wenn der Stromzähler sich beim einspeisen von meinem Strom ins öffentliche Netz der Zähler rückwärts dreht und ich damit keinen Bürokratischen Aufwand habe. Ist da was vorgesehen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Als langjährige Verfechterin der dezentralen Bürger*innenenergie freue ich mich über alle, die sich aktiv am Erneuerbaren-Ausbau beteiligen wollen – selbstverständlich unabhängig vom Alter! 

Mit dem Osterpaket haben wir uns zum Ziel gemacht, 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren zu beziehen. In den Debatten ist einmal mehr deutlich geworden: Das kann nur gelingen, wenn bürokratische Hürden abgebaut und die Investition in Dach-PV für private Haushalte wieder attraktiv wird.

Die gute Nachricht: Kleine Anlagenbetreiber*innen bis 10 kWp sind künftig nicht mehr verpflichtet, Einkünfte einkommens- und gewerbesteuerlich geltend zu machen. Langfristig wird diskutiert, die Ausschreibungsschwelle auf 30 kWp zu erhöhen. Das stellt nicht nur eine enorme bürokratische Entlastung dar, sondern schont auch den Geldbeutel. 

Die überfällige Anpassung der Zubaukorridore und konstantere Einspeisevergütungen bieten langfristige Planungssicherheit. Durch ein differenziertes Vergütungssystem soll sich auch Volleinspeisung wieder lohnen. Die Degression wird bis Anfang 2024 ausgesetzt und die EEG-Umlage entfällt. Gesonderte Regelungen für Rentner*innen sind nicht vorgesehen.

Ob als Anlagenbesitzer*in oder Mitglied einer Mieter*innenstromgemeinschaft – wir müssen sicherstellen, dass der Erneuerbaren-Ausbau für jeden Geldbeutel eine Beteiligungsmöglichkeit bereithält. Dafür setze ich mich auch weiterhin ein. 

Mit besten Grüßen 

Lisa Badum

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