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Linda Heitmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bernd B. •

Was ist mit dem Thema Drug-Checking? Weshalb wird daran noch nicht gearbeitet bzw. weshalb würde hierzu noch nicht der Gesetzgebungsprozess angestoßen?

Sehr geehrte Frau Heitmann,

im aktuellen Koalitionsvertrag hat die Ampel Koalition ihre Absicht erklärt, durch gesetzl. Änderungen ein flächendeckendes Drug-Checking Programm in Deutschland zu ermöglichen. Weshalb wurden hier noch keine Schritte eingeleitet? Zumal vor allem mit Hinblick auf den Bundesrat hier extrem dicke Bretter zu bohren sind. Warum haben die NRW Grünen in Ihren Koalitionsvertrag mit der CDU kein Zustimmung für Drug-Checking im Bundesrat durch NRW für Drug-Checking hineinverhandelt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

als Grüne und als Ampel-Berichterstatter*innen stehen wir voll und ganz hinter der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die besagt, dass wir für Drugchecking-Projekte in Deutschland in dieser Legislatur eine gesetzliche Grundlage schaffen wollen, die Drugchecking-Projekte dann in verschiedenen Settings ermöglicht: zum Beispiel in Partysettings, aber auch in Drogenkonsumräumen. Und zwar so zügig wie möglich. Wichtig ist dabei natürlich, dass solch ein Gesetz sicherstellt, dass Menschen, die das Drugchecking durchführen sowie auch jene, die es nutzen, dabei nicht von Strafverfolgung bedroht sind.

Dies gesetzlich sicherzustellen, ist nicht ganz trivial, weshalb wir verschiedene Ansätze diskutieren und prüfen. Hessen hatte hierfür vor etwa 2 Jahren bereits eine Bundesratsinitiative mit konkreten Änderungsvorschlägen im BtMG eingebracht, die Drugchecking analog zu Drogenkonsumräumen rechtssicher im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verankert. Wir diskutieren als Berichterstatter*innen derzeit intensiv, ob sie unseren politischen Vorstellungen gerecht wird und von uns in den Bundestag eingebracht werden sollte oder ob es eine neue Ausarbeitung einer Gesetzesänderung braucht. Auch begrüßen wir ausdrücklich, dass Berlin bereits den Weg über ein Rechtsgutachten gegangen ist und dadurch die Justizvollzugsbehörden die für Drugchecking nötige Laborprüfung der Substanzen derzeit in Berlin nicht als Drogenbesitz bzw. BtMG-Delikt beurteilen. Dadurch ist Drugchecking in Berlin bereits heute möglich.

Sie haben auch nach der Koalitionsvereinbarung in NRW gefragt. Auf Seite 100 findet sich folgende Vereinbarung: „Wir unterstützen Initiativen, mit denen Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung in der Drogenpolitik erleichtert werden sollen, und verbinden diese mit Beratungsangeboten.“

Ich freue mich, dass das Wichtige Thema Einzug in die Koalitionsvereinbarung zur Drogenpolitik in NRW gefunden hat. Dies zeigt, dass es dort einen überparteilichen Konsens gibt. Jedoch ist eine Bunderatsentscheidung Teil der demokratischen Gewaltenteilung in Deutschland und kann daher aus sehr guten Gründen nicht durch eine Koalitionsvereinbarung ersetzt werden.

Seien Sie sicher, dass wir uns sehr um eine schnelle Umsetzung der Koalitionsvereinbarung der Ampel-Koalition und für ein tragfähiges bundesweites Drugchecking-Modell einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Linda Heitmann

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