Frage von Heidi E. •

Wie kann es sein dass es keine einheitlichen Regelungen für die Beschulung von langzeitkranken Kindern und Jugendlichen gibt? (z.B. Long Covid; ME/CFS)

Portrait von Lena Zingsheim-Zobel
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau E.,

Die Beschulung von langzeitkranken Schülerinnen und Schülern ist grundsätzlich durch verschiedene Regelungen abgesichert, etwa durch die Möglichkeit des Hausunterrichts oder durch den Unterricht in einer Klinikschule. So kann zum Beispiel Hausunterricht eingerichtet werden, wenn Kinder oder Jugendliche voraussichtlich länger als sechs Wochen krankheitsbedingt nicht am regulären Unterricht teilnehmen können oder wenn sie regelmäßig mindestens an einem Wochentag aus gesundheitlichen Gründen fehlen.

Für die Umsetzung ist in der Regel ein Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich, dem ein ärztliches Gutachten beizufügen ist. Die Entscheidung trifft anschließend das zuständige Schulamt. Auch während eines stationären Aufenthalts in einer medizinischen Einrichtung sorgt die Klinikschule für eine kontinuierliche schulische Betreuung. Ziel ist es dabei stets, die Rückkehr in den schulischen Alltag so gut wie möglich vorzubereiten und zu begleiten.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird in Nordrhein-Westfalen ein neues schulisches AST-Angebot erprobt, das sich an Schüler*innen der Sekundarstufe I richtet. Ziel ist es, diesen Schüler*innen eine chancengleiche schulische Förderung zu ermöglichen und sie auf eine Rückkehr in den Präsenzunterricht vorzubereiten. Das Angebot erweitert den bisherigen Hausunterricht um digitale Formate und erfolgt individuell angepasst, teils oder vollständig digital. Die Teilnahme setzt ein ärztliches Gutachten und die Bereitschaft zum selbstorganisierten Lernen voraus. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Schulamt im Benehmen mit der Bezirksregierung, abhängig von den verfügbaren Kapazitäten. Das Projekt wird landesweit koordiniert und Anfang 2026 evaluiert, um die Voraussetzungen für eine mögliche dauerhafte Umsetzung zu prüfen.

Trotz dieser Angebote kann es im Einzelfall zu Unterschieden in der Umsetzung kommen. Diese hängen oft von regionalen Gegebenheiten, der individuellen Situation der Schülerin oder des Schülers sowie von der Einschätzung der jeweiligen Schulbehörde ab.

Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen und Regelungen ist daher wichtig, um den vielfältigen Bedürfnissen aller betroffenen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und ihnen auch bei längerer Erkrankung eine möglichst stabile schulische Anbindung zu ermöglichen.

Herzliche Grüße,

Lena Zingsheim-Zobel

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