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Frage von Nicole S. •

Hamburger Hundegesetz Evaluierung - Wann konkret ist die angekündigte Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes im Jahr 2026 vorgesehen, und welche Inhalte (insbesondere im Hinblick auf die Rasseliste) sollen dabei überprüft werden?

Sehr geehrte Frau Otto,

im Zusammenhang mit dem Hamburger Hundegesetz und der darin enthaltenen Rasseliste wurde öffentlich eine Evaluierung für das Jahr 2026 in Aussicht gestellt.

Da Rasselisten aus Sicht vieler Fachleute keine belastbare wissenschaftliche Grundlage haben und eine Gefahrenprävention vor allem durch verbindliche Sachkundenachweise aller Hundehalterinnen und Hundehalter erreicht werden kann, bitte ich um Auskunft:
Wann konkret ist die angekündigte Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes im Jahr 2026 vorgesehen, und welche Inhalte (insbesondere im Hinblick auf die Rasseliste) sollen dabei überprüft werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Nicole S.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes.

Im Hamburger Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird festgehalten: „Das sichere Zusammenleben von Mensch und Hund ist auch in Hamburg ein wichtiges Thema – zumal die Zahl der Hunde deutlich gestiegen ist. Wir werden das bestehende Hundegesetz evaluieren und hierbei auch die Einführung eines Sachkundenachweises in Theorie und Praxis prüfen.“ Ein konkreter Zeitpunkt für die Evaluierung wird im Koalitionsvertrag nicht benannt.

Entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ist die Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes für die Dauer der 23. Legislaturperiode vorgesehen. Die Konzeptionsphase für den Evaluierungsprozess ist bereits angelaufen.

Gegenstand der Evaluierung ist das bestehende Hundegesetz insgesamt. Neben der Überprüfung der bestehenden Regelungen sollen insbesondere auch die Einführung eines Sachkundenachweises in Theorie und Praxis sowie die Wirksamkeit und Praktikabilität der geltenden Vorschriften betrachtet werden. In die Bewertung sollen unter anderem Erkenntnisse aus der Vollzugspraxis, statistische Auswertungen sowie fachliche und – soweit verfügbar – wissenschaftliche Einschätzungen einfließen.

Die im Hundegesetz enthaltene Rasseliste ist Bestandteil des Gesetzes und unterliegt daher ebenfalls der Evaluierung.

Über den genauen zeitlichen Ablauf, die Methodik sowie mögliche Schlussfolgerungen der Evaluierung können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Die Ergebnisse werden nach Abschluss des Verfahrens transparent gemacht und in die weitere politische und fachliche Diskussion einbezogen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Lena Otto

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