Portrait von Lena Gumnior
Lena Gumnior
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
67 %
/ 6 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Thomas G. •

Wie ist ihre Ansicht zu dringend erforderlichen Ergänzungen im Wohnungseigentumsgesetz?

Sehr geehrte Frau Dr. Gumnior,

durch die Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz zum 01.12.2020 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist nun die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, muss jetzt aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Lena Gumnior
Antwort ausstehend von Lena Gumnior BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Lena Gumnior
Lena Gumnior
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Lena Gumnior