Sind im Anwendungsbereich des geplanten SLAPP-Gesetzes vor- & außergerichtl. Einschüchterungen gg. journalistische & wissenschaftliche Aktivitäten einbezogen (zB. Inanspruchnahme v. Staatsschutz u.Ä)?
Was halten Sie als Obfrau im Rechtsausschuss davon, im Anwendungsbereich des geplanten Anti-SLAPP-Gesetzes vor- und außergerichtliche rechtliche Einschüchterungsversuche gegen journalistische & wissenschaftliche Aktivitäten einzubeziehen (z. B. Inanspruchnahme vom polizeilichen Staatsschutz mitten in den seit 2022 laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach JI-Richtlinie etc.)?
Ich lese bisher fast nur von Klagen gegen Journalist:innen und Wissenschaftler:innen, nicht aber von anderen Instrumentalisierungen im vor- und außergerichtlichen Bereich.
"Immer wieder werden Klagen genutzt, um Journalisten oder Wissenschaftler einzuschüchtern."
https://taz.de/Gesetzentwurf-gegen-SLAPP-Klagen/!6137506/
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/slapp-klage-gesetzentwurf-richtlinie-100.html

