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Pressefoto/Grüne im Bundestag/S. Kaminski/CC BY-ND 3.0 DE
Prinzipiell bewerten wir Grüne den aktuellen Referentenentwurf zur amtsangemessenen Alimentation als einen Fortschritt zur aktuellen Lage, da er die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen soll. In jedem Falle bedarf es aber einer sorgfältigen Prüfung, um zu klären, ob der Entwurf verfassungsrechtlich nicht mehr zu beanstanden ist.
Im Ergebnis hat man sich darauf verständigt, dass die Diätenerhöhung dieses Jahr ausgesetzt wird.
Es ist kurzsichtig, ausgerechnet Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung vorzunehmen, denn nicht nur wird dadurch individuelles Leid erhöht, sondern mittelfristig werden auch die Kosten steigen.