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Lamya Kaddor
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Frage von Markus E. •

Wann setzt die Bundesregierung endlicht die amtsangemessene Alimenattion um

Sehr geehrte Frau Kaddor,

der Bund ist seit 2020, trotz Eingeständnis der verfassungswidrigen Besoldung, nicht in der Lage gewesen eine amtsangemessene Alimentation umzusetzen.

Mehrere Referentenentwürfe sind der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Ein Gesetzentwurf der aktuellen Regierung liegt seit April 26 vor, der laut Herrn Dobrindt in wenigen Wochen umgesetzt werden sollte. Das letzte Versprechen war, dass nach der Sommerpause, noch im September, die Umsetzung erfolgen sollte. Nun haben wir Oktober und passiert ist wieder nichts.

Wertschätzung ist was anderes, da die Regierungen schlicht der Beamtenschaft ihr verfassungsmäßiges Recht vorenthält sowie in bisherigen Referentenentwürfen, zumindest verfassungsmäßig fragwürdige Sonderwege versucht einzuführen (siehe fiktives Partnereinkommen).

Lt. Frau Machalet (SPD-Fraktion), soll das Vorhaben im November in die Kabinettsbefassung gehen.

Ich bitte um Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

M.E.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ich kann Ihren Unmut über die wiederholten Verzögerungen gut nachvollziehen. Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Es ist Aufgabe des Dienstherrn, diesen Anspruch zu gewährleisten. Dass eine entsprechende gesetzliche Neuregelung trotz der seit Jahren bekannten verfassungsrechtlichen Anforderungen weiterhin aussteht, ist unbefriedigend. Gerade angesichts der mehrfach angekündigten Umsetzung ist die Enttäuschung der Betroffenen verständlich.

Für uns Grüne ist das Alimentationsprinzip ein wichtiger Bestandteil des Berufsbeamtentums. Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat und unterliegen damit auch besonderen Verpflichtungen, etwa dem Streikverbot. Im Gegenzug muss der Staat sicherstellen, dass sie ihren Dienst ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten ausüben können. Eine angemessene Besoldung dient auch dazu, die Unabhängigkeit staatlichen Handelns zu gewährleisten und Korruptionsrisiken zu begrenzen.

Ob der neue Zeitplan eingehalten wird, kann ich Ihnen derzeit nicht verbindlich bestätigen. Ich habe Ihr Anliegen an meinen für das Thema zuständigen Kollegen weitergeleitet, der die weiteren Entwicklungen beobachtet und an ansprechender Stelle gegenüber der Bundesregierung adressieren wird. Die betroffenen Beamtinnen und Beamten haben Anspruch auf Rechtssicherheit und eine verlässliche Perspektive.

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