
(...) Auch für Rentner gelten die Freibeträge von 8.000 Euro pro Person. Dabei ist natürlich nur der sogenannte Ertragswert der Rentner zu berücksichtigen, also nur ein Bruchteil der ausgezahlten Rente. Sie müssen schon eine Wahnsinnsrente beziehen, um Steuern bezahlen zu müssen. (...)