Frage von Andreas J. •

Warum ist die Gemeinnützigkeit von Journalismus, noch nicht wie im Koalitionsvertrag vereinbart, rechtlich abgesichert?

Portrait von Konstantin von Notz
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut! 

Wie sie vielleicht wissen, liegt dieses Themenfeld nicht in meinem primären Aufgabenbereich. Ich habe mich dennoch mit meinen Kollegen und Kolleginnen beraten, um Ihnen eine adäquate Antwort geben zu können. Dass ich heute erst dazu komme, tut mir leid. Mit war es aber wichtig, Ihnen persönlich zu antworten. 

Wie sie bereits richtigerweise angemerkt haben, war die Förderung des Non-Profit Journalismus ein Teil des Koalitionsvertrags. Für uns Grüne war und ist dies ein wichtiges Anliegen, da wir uns sehr für eine vielfältigere Medienlandschaft einsetzen. 

Daher haben wir den Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), journalistische Initiativen als Erweiterung des Bildungszwecks untergesetzlich mit einem Anwendungserlass zu regeln, begrüßt. Diese untergesetzliche Änderung der Abgabenordnung ist ein wichtiger erster Schritt. 

Als GRÜNE Bundestagsfraktion setzten wir uns weiterhin dafür ein, Journalismus als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung aufzunehmen. Ein gesetzlicher Eintrag würde für mehr Rechtssicherheit und eine zusätzliche Entlastung der Finanzämter sorgen. 

Seien Sie daher versichert, dass dieses Thema weiterhin innerhalb der GRÜNEN Bundestagsfraktion verfolgt wird.

Mit besten Grüßen nach Reinbek!
Konstantin v. Notz 

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