Grundsätzlich müssen sich die Mitgliedsstaaten der Eurozone nicht an die im deutschen Recht verankerte Schuldenbremse halten. Dennoch gibt es eine Regelung, die die Verschuldung der Mitgliedsstaaten beschränkt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet die Vertragsstaaten, die Maastricht-Kriterien und das mittelfristige Haushaltsziel einzuhalten.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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