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Frage von Michail B. •

Corona-Genesenenstatus: warum kann eine Allgemeinverfügung der Präsidentin des Deutschen Bundestages im offensichtlichen Widerspruch zu den rechtlich verbindlichen Festlegungen des RKIs stehen?

Die "Allgemeinverfügung der Präsidentin zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag", erlassen von Bärbel Bas (SPD) am 11.02.2022 bestimmt als Dauer eines Corona-Genesenstatus sechs Monate.

Das Robert-Koch-Institut jedoch definiert rechtlich verbindlich (gemäß "Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022") als Dauer des Genesenenstatus 90 Tage, also drei Monate.

Die Allgemeinverfügung steht also im eklatanten Widerspruch zu einer seit einem Monat rechtsgültigen Verordnung.

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