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Frage von Peter H. •

Frage an Klaus Wowereit von Peter H. bezüglich Recht

Werter KLaus Wowereit,

1991 hat der Bundestag die Dauer der Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, auf Grundlage des Stasiunterlagengesetzes, aus gutem Grund auf 15 Jahre begrenzt. Zum Rechtsstaat gehört der Rechtsgedanke der Verjährung im Strafrecht wie im Zivilrecht. Selbst die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung oder der schweren Freiheitsberaubung verjähren nach zehn Jahren. Bei schwerer Vergewaltigung ist die Tat ebenfalls nach zehn Jahren verjährt und darf bei einer Einstellung in den öffentlichen Dienst nicht einmal geprüft und ermittelt werden. Auch dort gibt es immer Betroffene, die diese Verjährung nicht verstehen. Der Rechtsstaat hat sie dennoch beschlossen.
Es wird überprüft ohne Verdacht, und das mindestens noch bis Ende dieses Jahres obwohl es hier in der Regel lediglich um Moral und nicht um Straftaten geht.
Ich sage: Nein denn eine weitere Verlängerung über das Jahr 2011 hinaus verstößt deutlich gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da jede Überprüfung einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Individuums darstellt und dieser Eingriff nun nach 20 Jahren für Verhaltensweisen, die noch viel länger zurückliegen können, nicht mehr zu rechtfertigen ist. Denn wer überprüft die "Informellen Staatsschützer" die das Verbot der NPD durch ihren Verbleib in dieser verhinderten und immer noch verhindern?

Würden Sie diese meine Sicht der Problematik teilen?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Heimann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heimann,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de.

Mir sind nicht nur im Wahlkampf das persönliche Gespräch und die direkte Kommunikation sehr wichtig. Deshalb bin ich auch jetzt viel in der ganzen Stadt unterwegs, um mit Ihnen in den Dialog zu treten.

Gerne möchte ich Ihnen daher im persönlichen Dialog antworten. Bitte senden Sie mir Ihre Frage erneut an meine persönliche Mailadresse dialog.wowereit@spd.de .

Ich freue mich auf Ihre Mail! Ich freue mich auf Ihr Schreiben!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Klaus Wowereit

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.