Mitten in meiner Heimatstadt
Klaus Wegener
CDU
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Frage von Heiko H. •

Herr Wegener, das Bundeskabinett hat eine Fortschreibung der gesetzlichen Regelsätze beschlossen, die weit unter der aktuellen Inflationsrate bleibt. Was halten Sie davon?

Während die Medien von einer Teuerungsrate von knapp 4 Prozent sprechen, hat das Kabinett letzten Mittwoch auf Vorlage des BMAS eine Verordnung verabschiedet, nach der die Regelsätze nach SGB II und SGB XII zum 1. Januar 2022 um nicht mal 1 % angehoben werden sollen. Maßgeblich für die Berechnung dieser Veränderungsrate war die Preis- und Lohnentwicklung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021.
Die Regelung für die Berechnungsweise (§ 28a SGB XII) enthält u.E. einen Konstruktionsfehler, der bei geringer Inflation nicht so auffällt. Gibt es aber größere Aus­schläge bei den Preisen und/oder den Löhnen, so kommen diese erst mit 1 bis 2 Jahren Verzögerung bei den Leistungen an. Der Vorteil für die Regierungen: Mehrausgaben werden so immer um eine gewisse Zeit nach hinten verschoben. Für die Betroffenen ist es hingegen bitter, da die Preiserhöhung ja jetzt, und nicht erst im übernächsten Jahr, zuschlägt. Faktisch handelt es sich bei der für 2022 vor­gesehenen Anpassung um eine Realwertsenkung.

Mitten in meiner Heimatstadt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.

Sie haben völlig recht, es handelt sich letztlich um eie Realwertsenkung. Das zeigt aber auch das ganze Problem unseres umlagefinanzierten Rentensystems. Der Staat kommt da an seine Grenzen, weil das System schon alleine aufgrund der demografischen Entwicklung nicht dauerhaft finanzierbar ist. Umso wichtiger wird daher die private und betriebliche Altersvorsorge. Ohne diese beiden zusätzlichen Säulen wird unser Rentensystem auf Dauer weder der Preisentwicklung, noch den allgemeinen Lebenshaltungskosten gerecht werden. Beides muss daher künftig fester Bestandteil zum umlagefinanzierten Rentensystem werden.