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Frage von Hans-Georg B. •

Frage an Klaus Steiner von Hans-Georg B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Steiner,

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 11.07.2013 ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-19220--f382952.html#q382952 ) in der Sie bedauerlicher Weise auf die Frage zu Ihrer öffentlichen Aussage zur Reifenstecherei nicht eingehen. Ich wäre Ihnen sehr Dankbar, wenn Sie auf meine ursprüngliche Frage zu Ihrer Äußerung über die angeblichen Reifenstechereien Klarheit schaffen würde.

Die Behauptung in Ihrer Antwort, dass seitens der bayerischer Justiz- und Finanzbehörden ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten nicht gibt, kann nach der Lektüre des Berichts der Opposition nicht überzeugen ( http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/minderheitenbericht_u-ausschuss_mollath_09.07.2013.pdf ). Vielleicht können die Kritikpunkte der Opposition ja durch den offiziellen Bericht des UA erhellt werden. Zweifellos wäre es jedoch hilfreich wenn hier Transparenz ermöglicht würde. Deswegen: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Wortprotokoll des UA öffentlich zugänglich gemacht werden?

Um nur einen Punkt herauszugreifen: Halte Sie es für akzeptable, dass Richter Brixner sinngemäß vor dem UA ausgesagt hat, dass er das Verteidigungsvorbringen von Herrn Mollath nicht gelesen habe – er habe besseres zu tun? Halten Sie es für akzeptabel, dass ein Richter einen Menschen für Jahre die Freiheit entzieht, aber sich nicht einmal die Mühe macht das Verteidigungsschreiben des Betroffenen zu lesen. Sehen Sie hierin keinen groben Verstoß gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Beuter

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