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Klaus-Peter Willsch
CDU
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Frage von Horst P. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Horst P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Willsch,

seit Monaten gibt es ein Gezerre und Gerangel um die zum Kauf angebotene/n CD (CD`s).
Soll der Bund (die Länder) die CD kaufen, um die Steuersünder, die unser Land um viele Millionen Steuergelder betrügen oder nicht? Verstößt der Kauf gegen Gesetz, Verordnungen oder gar um Europarecht? Diese Frage scheint bisher nicht eindeutig geklärt zu sein, denn sonst wäre ja längst eine Lösung in Sicht.
Ich hätte eine Idee, wie man diese Hürde einfach und simpel umgehen und die Angelegenheit elegant lösen könnte.
In Deutschland gibt es doch bestimmt einige gut betuchte Mitbürger, die schmerzlos den oder die geforderten Beträge aufbringen und ohne sich strafbar zu machen die vakanten CD`s als Privatpersonen erwerben könnten.
So in den Besitz von belastendem Material gekommen, wäre es doch ein Kinderspiel, die infrage kommenden Steuersünder direkt oder evtl. sogar anonym zur Anzeige zu bringen.
Der Staat bzw. die Strafverfolgungsbehörden wären in diesem Fall verpflichtet, der Sache nachzugehen, ohne selbst in den Verdacht zu geraten, die Rechtsstaatlichkeit verletzt zu haben.
Wahrscheinlich ist dieser Weg zu einfach, als das ihn bisher jemand ins Auge gefaßt hat; ich bin jedoch der Meinung, daß er praktikabel und denkbar einfach zu bewerkstelligen wäre.
Ich bin sehr daran interessiert, wie Sie über diese Angelegenheit denken und würde mich über eine entsprechende Rückantwort sehr freuen.

Ich grüße Sie und Ihr Team

Horst Petermann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Petermann,

für Ihre Frage vom 02.03.2010 danke ich Ihnen. Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort.

Zu Ihrem Vorschlag, den Ankauf von solchen CDs irgendwelchen Privatleuten zu überlassen, ist bereits aus praktischen Erwägungen untunlich. Die betreffenden "gut betuchten" Mitbürger müssten von staatlicher Seite nicht nur zum Ankauf, sondern auch zur Weitergabe an den Staat verpflichtet werden. Dazu bestehen in Deutschland jedoch keine Möglichkeit. Im übrigen wäre ein solches Vorgehen nur eine plumpe Ablenkung von der Tatsache, dass der Staat sich unrechtmäßig beschaffter Daten bedient.

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB

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