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Klaus-Peter Willsch
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Frage von Günter S. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Günter S. bezüglich Finanzen

Die Kanzlerin hat vor der Wahl versprochen die Banken durch eine zusätzliche Steuer von ca. 0,5% auf alle Transaktionen zu belasten damit der Steuerzahler nicht mehr für die Fehlspekulationen der Bankenbranche aufkommen muß. Bis dato ist nichts geschehen, warum nicht?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der möglichen Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Börsenumsatzsteuer).

Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise national wie auch international diskutiert. Die Börsenumsatzsteuer wurde zur Beseitigung des Wettbewerbsnachteils der deutschen Finanzmärkte bereits zum 1. Januar 1991 durch das Finanzmarktförderungsgesetz abgeschafft. Ihre Befürworter wollen mit der Steuer den kurzfristigen Handel mit Wertpapieren unattraktiv gestalten und langfristige Anlagestrategien fördern. Gegenwärtig sind Umsätze mit Aktien und Derivaten innerhalb der EU weitgehend frei von einer Besteuerung.

In elf EU-Ländern gibt es eine sog. „Transcation Tax“, deren Steuerhöhe zwischen 0,005 % und 1 % liegt. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass es in einem Großteil der Länder eine große Anzahl an Ausnahmeregelungen bei der Erhebung der Steuer gibt. Festzuhalten ist auch, dass kein europäischer Mitgliedstaat in den letzten 20 Jahren eine „Transcation Tax“ eingeführt hat. Selbst Länder, die die Steuer erheben, haben in den letzten Jahren Anpassungen vorgenommen. Der Trend sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch international geht eindeutig in Richtung Abschaffung der Börsenumsatzsteuer.

Gegen eine Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer sprechen aber aus Sicht der Union einige Argumente:

Eine Finanztransaktionssteuer könnte derzeit die Bereitschaft der Bürger zu einer Altersvorsorge mit hoher Eigenbeteiligung schwächen. Für eine ausreichende Eigenvorsorge ist schließlich privates Sparen mit hohen Nachsteuerrenditen erforderlich. Dazu ist die Anlageform Aktie aufgrund ihres langfristigen Renditevorteils – trotz der derzeitigen Verwerfungen - besonders geeignet. Die isolierte Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer wäre auch standortschädlich für Deutschland. Der Anreiz für einen Investor, aus dieser Steuer auszuscheren und auf einen "freien Kapitalmarkt" auszuweichen, der entsprechend höhere Gewinne ermöglicht, ist hoch. Dieses läuft den Bestrebungen der Bundesregierung, den deutschen Finanzmarkt im internationalen Wettbewerb zu stärken, diametral entgegen. Bei einer umfassenden Besteuerung von Börsenumsätzen in Deutschland ist mit einem erneuten Anstieg der Steuerflucht zu rechnen; ähnlich der Entwicklung, die bei der Einführung der Zinsabschlagssteuer zu beobachten war. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Börsenumsatzsteuer im Zielkonflikt von Einnahmeerzielung und Lenkungsziel der Eindämmung spekulativer Devisentransaktionen steht: Je erfolgreicher die Devisenumsatzsteuer, desto weniger Steueraufkommen .Schließlich widerspricht eine Finanztransaktionssteuer auch dem Ziel eines integrierten Finanzmarktes durch Vereinfachung und Harmonisierung von Steuerregulierungen. Die Finanztransaktionssteuer stellt für ausländische Anleger auch ein Marktzugangshindernis dar- das widerspricht der Finanzmarktintegration.

Aus den oben genannten Gründen wäre eine Einführung einer Finanztransaktionssteuer nur international bzw. europäisch abgestimmt und einheitlich möglich und sinnvoll sowie Finanztransaktionen auch außerhalb der Börsen einer Besteuerung unterworfen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB

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