(...) Was die 48 Projekte in Neukölln anbetrifft: Hier waren von seiten der Jugendlichen niemals einklagbare Rechtsansprüche im KJHG definiert. Es handelt sich meines Wissens um Projekte der Allgemeinen Jugendarbeit, die aus bezirklichen Mitteln finanziert worden sind und finanziert werden. Hier ist es eine Frage der bezirklichen Möglichkeiten und der Prioritätensetzung, wie die Mittel, die die Bezirke vom Land zugewiesen bekommen, tatsächlich eingesetzt werden. (...)
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