
(...) Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet vor allem die Umstellung der bisherigen gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf einen Rundfunkbeitrag (je Haushalt oder Betriebsstätte). Diese Gebührenreform sichert den Bestand des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der in Deutschland Meinungsvielfalt und kulturelle Breite sichert. (...)