Dass gesundheitliche Schäden insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt keinesfalls, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken insbesondere für junge Menschen durch eine Legalisierung gefährlich zu verharmlosen.
nach Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.
Cannabis ist eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge, deren erhebliche körperliche, psychische und soziale Gefahren längst evident sind:
Daher lehnt das StMGP das Vorhaben der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis aus Gründen des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes, der Suchtprävention sowie rechtlichen Gründen schon lange entschieden ab.

