Abschaffung Mitversicherung GKV - weitere Ausnahmen sinnvoll?
Lieber Herr Holetschek,
die in der Öffentlichkeit andiskutierten Vorschläge für die Änderungstatbestände bei der Familienversicherung sollten überdacht werden. Der Kabinettsbeschluss ist bislang unausgewogen.
Es wird stark unterschätzt, dass auch Partner in der Familienversicherung abgesichert sind, die selbst eine Behinderung haben. Hierdurch kann die Arbeitsfähigkeit bereits einschränkt sein und trotz des Status des Arbeitssuchenden gibt es häufig keine passende Stelle mehr. Womöglich ist (noch) keine EM-Rente oder Arbeitsmarktrente bewilligt worden. Man sitzt also zwischen den Stühlen.
Sollen diese Menschen als Teil einer Ehe und Bedarfsgemeinschaft künftig büßen, indem dann das noch verfügbare Familieneinkommen durch das zwangsweise Wegfallen der Familienversicherung deutlich sinkt?
Wie stehen Sie zu diesem Thema - Ausnahmetatbestände für Menschen mit Behinderungen, Gleichgestellte, Schwerbehinderte und damit oftmals eingeschränkter Einsatzfähigkeit sozial absichern? Danke vorab
Sehr geehrter Herr K.
vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre kritischen Hinweise zu den Reformplänen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung über das Portal www.abgeordnetenwatch.de. Sie sprechen insbesondere die Situation von Familienangehörigen an, die noch keine Erwerbsminderungs- oder Arbeitsmarktrente bewilligt bekommen haben und deshalb von Einschränkungen bei der Familienmitversicherung betroffen sein könnten. Das ist ein wichtiger und berechtigter Hinweis, den ich gerne auch an meine Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag weitergeben werde. Für mich müssen weitere Ausnahmetatbestände geprüft werden.
Klar ist: Wir brauchen eine Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung, um ihre Finanzierung dauerhaft zu stabilisieren und das System nachhaltig aufzustellen. Das Ziel, bis 2027 rund 16 Milliarden Euro einzusparen, ist ambitioniert – angesichts der strukturellen Schieflage aber notwendig, wenn wir weiter steigende Beiträge und eine Überforderung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler verhindern wollen.
Diesen Reformkurs unterstützen wir grundsätzlich. Gleichzeitig betone ich ausdrücklich: Der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Versicherungsfremde Leistungen – also Leistungen, die auf sozialpolitischen Entscheidungen beruhen und nicht aus dem eigentlichen Versicherungsverhältnis folgen – müssen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden und dürfen nicht dauerhaft den Beitragszahlern aufgebürdet werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Beitragszahlerinnen und Beitragszahler weiterhin für die Krankenabsicherung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern aufkommen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen aus Steuermitteln finanziert werden – das ist eine Frage der Fairness und der gesellschaftlichen Solidarität. Solange dies nicht geschieht, sind zusätzliche Belastungen wie Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienmitversicherung politisch nur schwer vermittelbar.
Bundesgesundheitsministerin Warken sieht im derzeit vorliegenden Gesetzentwurf keine vollständige Abschaffung der Familienmitversicherung vor. Beitragsfrei mitversichert bleiben sollen weiterhin Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, pflegende Angehörige sowie Personen oberhalb der Regelaltersgrenze und Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner mit voller Erwerbsminderung.
Wir brauchen insgesamt ein Reformpaket, das die Finanzierungsgrundlagen unseres Gesundheitssystems dauerhaft sichert, ohne einzelne Gruppen einseitig zu belasten. Dazu gehört auch, bestehende Fehlentwicklungen endlich konsequent anzugehen.
Wenn wir Kosten senken wollen, ohne Leistungen einzuschränken, müssen wir Strukturen verschlanken, Bürokratie abbauen und die Chancen der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz entschlossen nutzen. Entbürokratisierung, einfachere Verfahren und digitale Prozesse sind die Voraussetzung dafür, dass Reformen nicht nur beschlossen werden, sondern auch tatsächlich bei den Menschen ankommen.
Ebenso notwendig ist eine bessere Steuerung der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen – etwa durch ein konsequentes Primärarztsystem und gezielte Anreize für eine koordinierte Versorgung. Das schont Ressourcen und verbessert zugleich die Versorgungsqualität. Gleichzeitig müssen wir die Prävention deutlich stärken. Wer Menschen hilft, länger gesund zu bleiben, entlastet langfristig nicht nur die Sozialversicherungen, sondern stärkt auch Lebensqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir als CSU die Interessen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – insbesondere auch der Familien – weiterhin sehr genau im Blick behalten werden. Wer ein Leben lang gearbeitet und in unser Sozialsystem eingezahlt hat, muss am Ende besser dastehen als jemand, der nie Beiträge geleistet hat. Das ist eine zentrale Frage der Leistungsgerechtigkeit und der Glaubwürdigkeit unseres Sozialstaates. Gesundheit, Pflege und soziale Sicherheit sind zentrale Stabilitätsfaktoren unserer Gesellschaft. Gerade deshalb ist es wichtig, notwendige Reformen jetzt entschlossen, aber mit Augenmaß anzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Holetschek

