Wer therapiert ab 2027 Täter, Opfer und Angehörige wie z.B. nach dem Amoklauf gestern in Bayern, wenn Psychotherapie ein Luxusgut wird und den Reichen und den Privatversicherten vorbehalten ist?
Danke für Ihre Arbeit
Liebe Susanne B.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Jede Gewalttat ist eine Katastrophe und muss aufgeklärt werden. Die Anerkennung des Leids von Opfern steht an erster Stelle.
Insbesondere Opferschutz und Gewaltprävention müssen verbessert und ausgebaut werden.
Nach einer Gewalttat brauchen Betroffene und Angehörige sofortige und verlässliche psychosoziale Unterstützung. Dabei geht es insbesondere darum, die gesamte Versorgungskette mitzudenken: schnelle Akuthilfen, niedrigschwellige Beratung und bei Bedarf psychotherapeutische bzw. psychiatrische Behandlung. Diejenigen, die schwer belastet sind oder eine Traumafolgestörung entwickeln, müssen schnell und unbürokratisch Zugang zu qualifizierter Versorgung bekommen.
Zur Psychotherapie: Ich teile Ihre Sorge um die finanziellen Einschnitte des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und halte diese auch im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie für völlig inakzeptabel.
In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen bereits durch die Honorarkürzungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, sind diese Einschnitte ein verheerendes Signal. Es wird somit zu längeren Wartezeiten, mehr Leid, mehr Chronifizierung, mehr Frühverrentungen und Arbeitsunfähigkeit führen, das ist teurer und verantwortungslos.
Auf die gravierenden Auswirkungen des GKV-BStabG hat auch die Psychotherapeutenschaft unmissverständlich hingewiesen. Dass die Koalition dann auch noch mit einem Änderungsantrag eine weitere Verschärfung durch die Streichung der angemessenen Vergütung einführt, ist vollkommen unverständlich. Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus den Jahren 1999 und 2001. Diese Rechtsprechung gilt bis heute. Dieser Änderungsantrag macht dieses Urteil nicht einfach obsolet, sodass mit erheblichen finanziellen Unsicherheiten bei den Psychotherapeut*innen zu rechnen ist. Das führt zu unkalkulierbaren Risiken für die psychotherapeutische Versorgung.
Dass die Folgen der Gesetzgebung von der Koalition nicht sorgsam und ausreichend geprüft wurden, zeigt auch der in letzter Minute vorgelegte halbherzige Entschließungsantrag. Wenn die Koalition tatsächlich Interesse daran hätte, die psychotherapeutische Versorgung zu sichern, müsste sie die Angriffe im Gesetz zurücknehmen, die Forderungen aus dem Entschließungsantrag in einen vernünftigen Änderungsantrag gießen, aber auch endlich strukturelle Reformen regeln.
Es sollte allen klar sein, dass die Versorgung von psychisch kranken Menschen gestärkt werden muss – und nicht geschwächt. Wir haben schon anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf). Wir fordern darin eine Reform der psychotherapeutischen Versorgung, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert: Eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, gezielte Versorgungsangebote für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen und eine Absicherung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Doch die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat diesen Antrag abgelehnt und die Axt an die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft gelegt.
Etwa jede 3. Person ist in Deutschland im Laufe eines Jahres von einer psychischen Krise betroffen. Viele Menschen werden schon jetzt aufgrund von Stigmatisierung davon abgehalten, Hilfen in Anspruch zu nehmen. Menschen mit psychischen Erkrankungen werden sehr viel häufiger Opfer von Gewalt, als Täter. Das sieht man beispielsweise auch daran, dass tödliche Polizeieinsätze überproportional Menschen mit psychischen Erkrankungen betreffen. Nur bei einzelnen wenigen psychischen Erkrankungen kann das Risiko für Gewalttaten erhöht sein. Eine Gewalttat monokausal mit einer psychischen Erkrankung erklären zu wollen, reproduziert Vorurteile und ist irreführend. Eine Gewalttat durch eine psychisch erkrankte Person sollte immer als Einzelfall betrachtet und aufgeklärt werden. Um die vergleichsweise wenigen Gewalttaten von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verhindern, ist ein frühes Erkennen der Erkrankung, eine gute Behandlung und Nachsorge der wirksamste Schutz. Gleichzeitig brauchen wir spezielle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei den Behörden und Einsatzkräften vor allem in Hinblick auf den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, Deeskalationstechniken und interprofessionelle Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit zwischen Sozialdiensten, Polizei und Gesundheitsbehörden muss lokal gestärkt werden und gemeinsame aufsuchende Arbeit bspw. nach dem Vorbild der Mobile Crisis Intervention Teams aus Kanada ermöglicht werden. Wir brauchen insgesamt niedrigschwellige und schnelle Zugänge zu psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung und psychosozialen Hilfen. Die Verbesserung der Versorgung darf aber nicht unsere einzige Antwort auf Gewalttaten sein. Denn eine psychische Erkrankung ist in den allermeisten Fällen nicht die Ursache für eine Straftat. Die Gewaltprävention insgesamt muss gestärkt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

