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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jochen T. •

Was ist denn nun mit der Legalisierung welche Schritte wurden nun auf Machbarkeit überprüft ohne Zustimmung von CDU/CSU in Bundesrat zu benötigen, 2024 ist sehr spät und dann wird doch wieder gewählt?

Hinhalterethorik reicht mir nicht, immerhin wird 2024 doch das Ende der Legislaturperiode sein und dann kommt noch die Sommerpause in der meist nichts weiter geht.
Das Risiko das in der Realität nichts umgesetzt wird ist zu groß um hier auf eure bloßen Politischen Versprechungen zu bauen.Etliche Befreundete Mitstreiter und Patienten für eine vernunftbasierte Regelung, sind bereits verstorben.
Grün hatte in BW schonmal sein Wort gebrochen den Kiffern zu helfen Beleg:https://hanfverband.de/nachrichten/blog/protestmailer-auch-die-gruenen-jagen-hanffreunde-wie-lange-noch
https://hanfverband.de/nachrichten/blog/bawue-auch-die-gruenen-jagen-hanffreunde-wie-lange-noch
Dass was letztendlich bisher gemacht wurde (hauptsächlich Beratungen+PR) kann nicht euer Ernst sein,
warum werden Leute weiterhin diskriminiert und Ordnungswidrig sowie Strafrechtlich verfolgt.
https://www.zdf.de/politik/frontal/cannabis-legalisierung-entkriminalisierung-von-kiffern-100.html
Ich will wissen was ist nun möglich?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

mit dem Koalitionsvertrag haben wir als Ampel vereinbart, dass wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Fachgeschäften einführen. Damit werden Gesundheits- und Jugendschutz gestärkt. Alle Koalitionsfraktionen, sowie verschiedene involvierte Bundesminister haben sich dazu bekannt. Der Bundesminister für Gesundheit hat angekündigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen. Details der Regulierung werden zwischen den Koalitionspartnerinnen besprochen, im Vorfeld wurde dafür ein ausführlicher Konsultationsprozess des Drogenbeauftragten mit zahlreichen Sachverständigen durchgeführt.

Es geht jetzt also darum, auf Bundesebene ein gutes Gesetz vorzulegen und eine umfassende kontrollierte Freigabe umzusetzen. Ob und inwieweit eine Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Eine Zuständigkeit von Landesbehörden führt allein noch nicht zu einer Zustimmungspflicht. Angesichts der Vielzahl von Regelungen und dem Umfang der Reform, ist es aber sehr wahrscheinlich, dass die Länder einbezogen werden. Dann gilt es, auch in den Ländern um Mehrheiten zu werben. Eine Beteiligung der Union in Landesregierungen wird uns nicht davon abhalten, im Bundestag den bestmöglichen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ob und welche Paragraphen dann eine Zustimmung vom Bundesrat brauchen, muss juristisch im Einzelnen ermittelt werden. 

Gleichzeitig ist es sinnvoll, sich weiter politisch und zivilgesellschaftlich für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis einzusetzen, denn dafür gibt es viele gute Argumente. Bei einigen Parteien braucht es dafür etwas mehr Überzeugungsarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

 

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