Hallo Frau Kappert-Gonther, wie stehen Sie zu einer Neuauszählung der Stimmen, wegen des sehr knappen Wahlergebnisses der BSW für den Deutschen Bundestag.
Es gibt viele plausible Gründe, dass das BSW von mehr als 5 Prozent der Wähler gewählt wurde und bei korrekter Ermittlung des Wahlergebnisses in den Bundestag einziehen würde. Die Differenz betrug lediglich homöopathische 0,019 % Prozent. Es kam nachweislich zu systematischen Zählfehlern zulasten des BSW: Stimmen für das BSW wurden anderen Parteien zugeordnet oder zu Unrecht als ungültig verbucht. Eine Entscheidung über unseren ausführlich dargelegten Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages steht über sieben Monate nach der Wahl immer noch aus.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Prüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl ist Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages. Das Verfahren der Wahlprüfung ist ein fester Bestandteil unserer demokratischen Ordnung und im Grundgesetz sowie im Wahlprüfungsgesetz genau geregelt. Der Ausschuss klärt sorgfältig und unabhängig, ob bei der Wahl alles rechtens verlief. Diesem bewährten Verfahren vertraue ich. Die Kolleginnen und Kollegen aus der grünen Bundestagsfraktion, die im Ausschuss mitarbeiten, bringen sich dort konstruktiv ein.
Ich selbst bin kein Mitglied des Wahlprüfungsausschusses und daher nicht in die inhaltliche Arbeit oder Bewertung der Einsprüche eingebunden. Es ist jedoch ein Grundprinzip unserer Verfassung, dass mögliche Unregelmäßigkeiten bei einer Wahl unabhängig überprüft und falls erforderlich korrigiert werden.
Die Unabhängigkeit des Ausschusses ist dabei von zentraler Bedeutung. Dass der Wahlprüfungsausschuss seine Arbeit gründlich, rechtssicher und ohne politische Einflussnahme durchführt, ist ein wesentlicher Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaats.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

