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Kerstin Schreyer
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Frage von Monika B. •

Frage an Kerstin Schreyer von Monika B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schreyer,

ich wende mich an Sie mit einem Anliegen zum Thema Ganztagesbetreuung der Schulkinder:
Mit Freude sehe ich, dass die Ganztagesbetreuung der Schulkinder sowohl von Seiten des Landes Bayern als auch von Seiten der Bundesregierung weiter gefördert werden soll. Doch auch bei den bereits bestehenden Betreuungsangeboten besteht aus meiner Sicht weiterer Abstimmungs- und Verbesserungsbedarf:
Von der Schulleitung der Grundschule in unserem Ort wurde angekündigt, an besonders heißen Tagen im Sinne der Kinder Hitzefrei zu gewähren. Die meisten Kinder besuchen im Anschluss an die Schule einen der beiden Horte am Ort bzw. eine der Mittagsbetreuungen.
Wir haben nun erfahren, dass die Kinder, die die Mittagsbetreuung besuchen, im Fall von Hitzefrei / Unterrichtsausfällen die Schule verlassen dürfen und in die Mittagsbetreuung gehen dürfen, während die Kinder, die den Hort der AWO besuchen, bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Schule bleiben müssen. Begründet wurde dies damit, dass die Horte in der Zuständigkeit Ihres Sozialministeriums liegen und das Sozialministerium nicht bereit ist, für vom Kultusministerium veranlassten Unterrichtsausfall Kosten zu übernehmen (und in einem Schreiben (mir nicht vorliegend) entsprechende Vorgaben an die Träger gemacht habe).
Aus Kindersicht ist diese Ungleichbehandlung insbesondere von Hort- und Mittagsbetreuungskindern schwer verständlich und sehr frustrierend. In unserem Fall wird dies heißen, dass in unserem Fall je Klasse ca. 3-4 Kinder in der Schule bleiben müssen.
Kann dies wirklich politisch gewollt sein, dass hier unterschiedliche Modelle der Ganztagesbetreuung zu solchen Verwerfungen führen und wäre hier nicht eine gleiche Regelung für alle Betreuungsangebote anzustreben? Sollte es den Trägern nicht zumindest freistehen, die Betreuung während Hitzefrei/ Unterrichtsausfall sich durch eine von den Eltern zu zahlende Pauschale entgelten zu lassen?
Vielen Dank.
Viele Grüße
M. B.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 09. Mai 2018, die ich gerne wie folgt beantworte:

Betreuungszeiten für Hortkinder können pauschal nur vor oder nach den regulären Unterrichtszeiten gebucht und gefördert werden. Generell ist eine Förderung im Zeitraum zwischen 8 und 11 Uhr nach geltendem Recht nicht möglich. Geregelt ist dies in der Kinderbildungsverordnung im § 25.

Der Hortträger, in Ihrem Fall die AWO, kann natürlich auch Betreuungszeiten vor 8 Uhr oder vor Beendigung des Unterrichts (z.B. bei Unterrichtsausfall oder Hitzefrei) nach dem Unterrichtsende oder etwa vor 8 Uhr anbieten und entsprechende Betreuungsverträge mit den Eltern abschließen. Hortträger könnten daher durchaus wie die Träger der Mittagsbetreuung verfahren.

Worin besteht also der Unterschied: Dieser ist in der staatlichen Förderung und den unterschiedlichen Kosten begründet. Die Mittagsbetreuung wird von der Schule verantwortet und pauschal mit einer gruppenbezogenen Pauschale abgegolten. Ob sich also in der Gruppe der Mittagsbetreuung 12 oder 15 Schüler befinden oder die Betreuung früher beginnt, die Förderung ändert sich dadurch nicht.

Das Hortangebot ist im Vergleich in aller Regel das wesentlich teurere Angebot, weil z.B. regelmäßig Fachkräfte tätig werden. Hortträger sind daher darauf angewiesen, dass zusätzliche Betreuung auch refinanziert wird. Ein höherer Elternbeitrag allein reicht hierfür meist nicht aus. Daher hat der Freistaat die Möglichkeit einer Förderung auch für Kurzzeitbuchungen eröffnet. Doch muss hier über jede einzelne zusätzliche Buchung Buch geführt werden und diese ggf. im Rahmen der Endabrechnung der Förderung nachgewiesen werden. Das ist zugegeben aufwendig. Dieses Verfahren vermeidet aber eine staatliche Doppelförderung und gewährleistet zudem Rechtssicherheit, z.B. mit Blick auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Anerkannt werden diese Kurzzeitbuchungen, wenn diese mindestens an 15 Tagen im Jahr auftreten. Daher empfehle ich, mit dem Hortträger zu eruieren, ob auf dieser Basis diese zusätzlichen Betreuungszeiten angeboten werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Schreyer

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