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Kerstin Schreyer
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Frage von Raymund M. •

Frage an Kerstin Schreyer von Raymund M. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Schreyer-Stäblein,

allein aus Gräfelfing besuchen über 20 Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet. Ist eine Waldorfschule nicht ebenso eine Schule mit speziellem Schwerpunkt, für die man sich frei entscheiden können sollte, ohne benachteiligt zu werden?

Warum werden die Eltern von Schüler/-innen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?

Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Raymund Messmer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Messmer,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. August 2013.

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei
•öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen;
•öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
•öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht
•sowie bei öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.

Aufgabenträger sind für
•die öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen die Sachaufwandsträger,
•die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen der
Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Notwendig ist die Beförderung im Sinne der Vorschriften für den Besuch des
regelmäßigen Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts an der nächstgelegenen
Schule, sofern der Schulweg
•für Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und
•für Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 länger als 3 km ist.

Ausnahme:
•Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.
•Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg besonders beschwerlich oder besonders gefährlich ist.

Die Beförderung der anderen Schüler:
•Gymnasiasten der Oberstufe,
•Berufsfachschüler (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschüler ab Jahrgangsstufe 11,
•Fachoberschüler,
•Berufsoberschüler
•Teilzeit-Berufsschüler
•Schüler von nicht staatlich anerkannten Privatschulen
haben keinen Anspruch auf Beförderung, aber: Wenn bei einer Familie die Gesamtkosten für die notwendige Beförderung dieser Schüler einen Betrag von derzeit 420,- Euro im Schuljahr überschreiten, wird der darüber hinausgehende Betrag der aufgewendeten Fahrtkosten am Ende des Schuljahres auf Antrag erstattet. Ausnahmeregelungen gibt es für kinderreiche und sozial schwache Familien, die keine Eigenleistung erbringen müssen.
Für staatlich genehmigte Privatschulen, die nicht staatlich anerkannt sind, ist also keine Schulwegkostenerstattung möglich. Voraussetzung für Schulwegkostenfreiheit bis zur 10. Jahrgangsstufe ist die staatliche Anerkennung der jeweiligen Privatschule.

Bei der bestehenden gesetzlichen Regelung der Schulwegkostenfreiheit sehe ich derzeit keinen Bedarf auf Änderung der geltenden gesetzlichen Regelungen. Ich möchte aber gerne die Vielfalt der Schullandschaft in Bayern erhalten und fördern. Daher halte ich es für wichtig und gut, dass es neben den staatlichen Schulen eine Vielzahl an privaten Schulen (staatlich anerkannte und staatlich genehmigte) gibt, mit all ihren unterschiedlichen pädagogischen Ausrichtungen.

Mit freundlichen Grüßen

Landtagsabgeordnete
Kerstin Schreyer-Stäblein

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